August 2020: Segler-Verband Sachsen e.V. und der Surf- und Kite- Verein Leipzig e.V. fordern Lösungen und wollen helfen, Vorurteile abzubauen und die Stigmatisierung des Kitens zu beenden
Der Trendsport Kitesurfen – ab 2024 olympische Segeldisziplin — hat sich in den letzten Jahren exponentiell entwickelt. In Sachsen werden inzwischen mehr als tausend begeisterte Kitesurfer geschätzt, denen der Segler-Verband Sachsen e.V. (SVS) organisatorisch gemeinsam mit Seglern und Surfern Heimat ist und sich ihrer Themen annimmt. Nicht nur die Sportler selbst, auch Spaziergänger, Radfahrer und Touristen erfreuten sich des bunten Treibens auf den neu entstandenen Gewässern.
Leider wurde diesem tollen Freizeitvergnügen mit der seit 2014 geltenden Fassung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung und ihrer derzeit praktizierten engen Auslegung ein sprichwörtlicher Riegel vorgeschoben. Im § 7 Absatz 3 verbietet der Gesetzgeber das Kite-Surfing explizit, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die zuständige Wasserbehörde Ausnahmen auf ausgewiesenen Gewässerabschnitten gestatten kann. Kitesurfer, die bis dahin die vielen neuen Wasserflächen gemeinsam mit Windsurfern und Seglern nutzten und zur Belebung auf den Seen beitrugen, wurden plötzlich stigmatisiert, wenn nicht sogar „kriminalisiert“, zumindest aber in die Illegalität verbannt. Der Begriff „Gefahrengeneigte Nutzung“ wird von Kite-Gegnern zur Verteufelung des Kitens genutzt und es werden Gefährdungen von badenden Kindern durch die Leinen der Kites oder die Unverträglichkeit von Segeln und Kiten auf gleichem Gewässerabschnitt in Umlauf gebracht.
Dabei gibt es kaum Überschneidungen und es ist leicht möglich, Sportstrände und Badestrände sinnvoll voneinander zu trennen. Darauf wurde frühzeitig in Sachsen hingewiesen. 2016 empfahl das Wirtschaftsministerium der Landesdirektion Sachsen, bereits bei der Feststellung der Fertigstellung von Tagebaurestseen die Ausnahmeregeln für Kite-Gebiete anzuwenden und jeweils zwei Seen in der Lausitz und im Leipziger Seenland für Kiten auszuweisen. Seither sind, wenn auch unter Einbeziehung des Klageweges durch eine Kommune, auf zwei Seen der Lausitz Kite-Gebiete ausgewiesen worden. Für Kiter aus dem bevölkerungsreichen Leipziger Seenland wurde noch keine Lösung für öffentlich zugängliche Seen gefunden. Ihnen bleibt die Wahl zwischen stigmatisierter Illegalität auf einem See vor der Haustür oder die Belastung der Umwelt mit einer 400km langen Hin- und Rückfahrt zu den zwei Spots in der Lausitz! Der Bereich Hochschulsport an der Universität Leipzig z.B. muss die Wegstrecken auf sich nehmen und beklagt das aus Umweltschutz-Gründen zu Recht.
Der SVS hat sich der Misere frühzeitig angenommen und möchte das Kiten als eine der beiden für Leipzig vorgesehenen Lösungen gemeinsam mit dem Surfen und Jollensegeln in seinem geplanten Sächsischen Segelzentrum auf dem Zwenkauer See bündeln und dazu legalisieren. Neben der bereits realisierten hervorragenden Hafeninfrastruktur in Zwenkau wurden in vielen Plänen für die Gesamtentwicklung und ‑aufwertung des Sees diesbezügliche Maßnahmen für das Nordufer schon festgeschrieben – doch Papier ist bekanntlich geduldig.
Der Spot am Nordufer ist mit Autobahn- und Wege-anbindung logistisch erschlossen, bietet sportlich ideale Bedingungen und könnte dazu die illegale Situation an den umliegenden kleineren Badeseen und deren Nutzungsdichte entspannen helfen. Auch die Wasserschutzpolizei schließt sich der Argumentation an und wünscht sich Lösungen, die die Jagd auf illegale Kiter zum Einsammeln eines Ordnungsgeldes überflüssig macht.
Erste Anträge des SVS zur Gestattung des zumindest bei Verwaltungen ungeliebten Kindes Kiten wurden bisher formal zurückgewiesen oder konnten „noch nicht gestattet werden“, weil erforderliche ausführliche Nachweise zur Verträglichkeit mit dem Naturschutz noch nicht beigebracht werden konnten bzw. seitens der Betroffenen „erhebliche Einwände“ bestünden. Auch auf Nachfrage wurden die Einwände nicht mitgeteilt und ein vorgeschlagener Runder Tisch mit den Betroffenen „als zu komplex“ abgewiesen.
Vielleicht etwas naiv setzt der SVS dennoch weiterhin auf die Intensivierung von Gesprächen und die Kooperation mit der Landesdirektion Sachsen, den Städten Leipzig und Zwenkau, dem Landkreis Leipzig, der LMBV und vielen weiteren Betroffenen. So könnte zumindest im ersten Schritt aufklärend zur Entstigmatisierung des Kitens beigetragen werden.
Der SVS wird für 2021 erneut Anträge zur Gestattung des Kitens auf dem Zwenkauer See stellen. Begleitend werden Dokumentationen zum Artenschutz beigebracht oder/und in Auftrag gegeben.
Deshalb gehen wir fest davon aus, im Laufe des Jahres 2021 die erste Kitegenehmigung für den Zwenkauer See zu erhalten.
Parallel läuft ein Antrag für eine Kitegenehmigung auf dem Störmthaler See mit Einsatzmöglichkeit am Ostufer unterhalb der Ortschaft Störmthal.
Jeder, der sich für die Erhöhung der Akzeptanz des Kitens in Sachsen engagieren möchte, ist herzlich eingeladen — als Mitglied und Stimme in den Vereinen des Segler-Verbandes Sachsen! Unser Verein (Surf- und Kite- Verein Leipzig e.V.) ist im Raum Leipzig erste Anlaufstelle für alle die sich engagieren und in naher Zukunft stressfrei Kiten gehen möchten.
Euren Antrag auf Förder- oder Mitgliedschaft schickt bitte an den:
SKVL e.V., c/o Burkhard Oha, Am Silo 12, 04207 Leipzig.
BO/DRB SVS