Jahresauftakt erfolgreich durchgeführt!
Gemäß Jahresplanung fand die Eröffnung der Wassersaison am Samstag, den 06.05.2023 am Ufer des zukünftigen Vereinsgeländes des Störmthaler Sees statt. Neben vielen individuellen Gesprächen wurde auch die jährliche Mitgliederversammlung durchgeführt.
Foilerlaubnis
Ein herausragendes Thema war der Erfolg bezüglich der Foilgenehmigung ab 15.04.2023 durch das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Der Einsatz von Foiltechnik wurde für den Zeitraum vom 15.04. bis 31.10.2023 dem Allgemeingebrauch zugeordnet und ist insoweit auf fast allen sächsischen Seen inzwischen erlaubt. Die Genehmigung ist dabei vor allem auf den unermüdlichen Einsatz des Seglerverbandes Sachsen und seines Präsidenten Herrn Dr. Bläser zurückzuführen, der seit Verbot aus dem Jahr 2022 fast wöchentlich mit den Entscheidungsträgern im Ministerium und der Landesdirektion in Kontakt stand und die Aufhebung des Verbotes einforderte. Parallel hierzu gab es eine Vielzahl sonstiger Aktivitäten von Verbänden, Interessengemeinschaften und Einzelpersonen außerhalb des organisierten Vereinssports, die sicher zur jetzt bestehenden Foilgenehmigung beigetragen haben. Der Verein bedankt sich insoweit bei allen für Ihren Einsatz.
Kiten
Kiten ist nach wie vor auf den meisten sächsischen Seen noch untersag (vgl.: Sächsische Schifffahrtsverordnung im § 7 Abs. 3). Auch wenn im Nachsatz des Verbotes ausgeführt wird, dass auf Antrag Kiten auf geeigneten Gewässern erlaubt werden kann, hat das SMWA keinem einzigen Antrag der letzten Jahre zugestimmt. Ein aktueller Antrag für eine Kitegenehmigung auf dem Zwenkauer See befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Wir gehen davon aus, dass diesem unter Auflagen entsprochen wird und eine Kiteerlaubnis ab August erteilt wird.
Mitteldeutsche Segelwoche
In der Zeit vom 19. – 27.08.2023 findet die 4. Mitteldeutsche Segelwoche statt. Der SKVL wird sich wieder bei der Vorbereitung und Ausstattung des Geländes am Nordufer des Zwenkauer Sees für das Wassersportgespräch am 19.08.2023 einbringen und eine Ausfahrt mit Wertung für Windsurfer durchführen.
Nach dem Schlusswort des Vorsitzenden und der Hoffnung auf weniger Einschränkungen für die Ausübung unserer Wassersportdisziplinen, gab es wie immer lecker Bratwürste und Steaks vom Grill mit verschiedenen Kaltgetränken.
Auch wenn die Windausbeute nicht wirklich ausreichend war, ging es mit Stand Up Material und Wingfoilausrüstung aufs Wasser.
Nach gelungenen 6 Stunden am Störmi wurde die Veranstaltung gegen 18 Uhr beendet.




Nutzung des Nordufers am Zwenkauer See ab Mitte Juli 2023 erlaubt – Wasserrechtliche Gestattung des Landratsamtes liegt vor!
Der Seglerverband Sachsen hat die Erlaubnis zur Nutzung des Nordufers am Zwenkauer See erhalten. Für die Erlaubnis gilt jedoch die Auflage des Leipziger Umweltamtes, wonach erst nach Ende der Brutsaison 2023 die offizielle Nutzung möglich ist. Wir gehen davon aus, dass die Feststellungen (keine brütenden Vögel auf der Fläche zwischen Rundweg und Ufer im beantragten Abschnitt) auch dieses Jahr wieder bestätigt werden, so dass wir eine Einschränkung in 2024 nicht mehr hinnehmen müssen. Allein die Tatsache, dass der Abschnitt am Nordufer des Zwenkauer Sees täglich von dutzenden Fußgängern mit freilaufenden Hunden begangen wird, lässt ein erfolgreiches Brutgeschäft von Bodenbrütern in diesem Bereich gar nicht zu.
Achtung: Die Nutzung ist den Vereinen des Seglerverbandes vorbehalten, zu denen unser Verein zählt. Soweit die Freigabe des Umweltamtes der Stadt Leipzig vorliegt, werden wir diese veröffentlichen und den Zugang zum Nordufer sicherstellen.
Verwendung von Foiltechnik
Durch vielfältige Aktivitäten unserer Wassersportler ist es inzwischen gelungen das seit Mai 2022 bestehende Foilverbot in Sachsen aufzuheben. Der Einsatz von Foiltechnik wurde inzwischen dem Gemeingebrauch zugeordnet und kann auf den meisten sächsischen Seen wieder erfolgen.
Die für dieses Jahr von April bis Ende Oktober bestehende Gestattung ist ein Ergebnis der unermüdlichen Bemühungen des Seglerverbandes und unseres Vereins, auf das wir zurecht stolz sein dürfen. Soweit es keine Vorkommnisse in diesem Jahr beim Foilen gibt, gehen wir davon aus, dass die Gestattung ohne weitere Auflagen auch für die Zukunft gilt.
Kiten in Sachsen
Nach wie vor ist Kitesurfen in Sachsen aufgrund eines Verbots in der Sächsischen Schifffahrtsverordnung mit wenigen Ausnahmen verboten. Der Sächsische Seglerverband hat auch diese Thema in den letzten Jahren schwerpunktmäßig bearbeitet und verschiedene Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gestellt. Ein erstes positives Ergebnis war die Erlaubnis im Herbst des letzten Jahres für den Zwenkauer See. Die während dieser Zeit erhobenen Beobachtungsergebnisse zum Einfluss des Kitens auf Land- und Wasservögel, bestätigten die seit Jahren bestehende Annahme, dass Kiten keine besonderen Auswirkungen auf die am See existieren Vögel hat.
Auch für dieses Jahr wurde inzwischen ein Antrag auf Kitesurfen für den Zwenkauer See gestellt. Wir gehen davon aus, dass auch in diesem Jahr eine Sondergenehmigung erteilt wird. Soweit es hier Neues gibt, werden wir entsprechend informieren.
Euer Vorstand!
DSV-News vom 30.3.2023 – Sachsen: Wende im Foilverbot
Interessenvertreter und sächsische Landesregierung haben sich geeinigt: Das Foilen wird im Rahmen eines Modellprojektes für die Wassersportsaison 2023 erlaubt. Verläuft der Versuch erfolgreich, soll die sächsische Schifffahrtsordnung 2024 entsprechend angepasst werden.
„Dieser neue Status ist zehnmal besser als vorher“, sagt der Vorsitzende des sächsischen Seglerverbands Reinhard Bläser. „Mit Ausnahme von vier Seen ist das Foilen beim Segeln und Windsurfen nun auf allen unseren Gewässern erlaubt.“ Foilen wird anders als zuvor nicht mehr als separate Sportart angesehen, sondern als Teil der jeweiligen Basis-Sportart. Segeln und Windsurfen gehören in Sachsen zum Gemeingebrauch; um sie auszuüben, sind keine speziellen Genehmigungen notwendig. Das gilt auch für das Wingfoilen, das dem Windsurfen zugeordnet wird. Kitesurfen bleibe in Sachsen weiterhin von dieser Regelung ausgenommen, so Bläser – durch die Leinen ergebe sich eine andere Gefahrenlage. Kiten ist auf sächsischen Gewässern also nach wie vor nur mit Ausnahmegenehmigung in gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
Mit dem Saisonstart im April können Segler*innen und Windsurfer*innen ihren Sport also ganz legal auch auf Foils ausüben. Verläuft dieser Modellversuch erfolgreich, so könnte 2024 diese Regelung in der Novellierung der sächsischen Schifffahrtsverordnung fixiert werden. Der Deutsche Segler-Verband hat der sächsischen Landesregierung bereits seine Hilfe bei der Novellierung angeboten.
Der Freistaat Sachsen hatte das Wind- und Wingfoilen Anfang 2022 überraschend verboten, als Begründung wurde das vermeintlich hohe Gefährdungspotenzial durch die angeblichen hohen erreichten Geschwindigkeiten angegeben. Wassersporttreibende, der Seglerverband Sachsen und der DSV waren gegen das Verbot vorgegangen. In einer fachlichen Einordnung hatte der DSV klargestellt, dass durch die Nutzung eines Foils weder die maximale Geschwindigkeit noch der Gefahrenradius deutlich verändert würde.
Sächsische Zeitung vom 26.1.2023
Surf- und Kite- Verein Leipzig
kämpft weiter gegen das Foilverbot auf sächsischen Gewässern
46 Vereins-Mitglieder treten für die Zulassung ihres Sports ein und sind dabei Vorreiter für hunderte Interessierte
Was bisher geschah
Per Erlass vom 23.05.2022 hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) beschlossen, die Nutzung von Foils (auftrieberhöhende Anbauten unterhalb von Wasserfahrzeugen die für den Einsatz bei geringen Windstärken entwickelt wurden) jedweder Art auf sächsischen Gewässern zu verbieten. Ein Verbot was derzeit in Deutschland und Europa einmalig ist. Wie genau es zu dieser Entscheidung kam und wie das Verbot begründet wird, bleibt unklar. Es wird nur allgemein von „Gefahrenneigung“ gesprochen, obwohl weder in Sachsen noch in Deutschland Schadenfälle bekannt sind, bei denen Personen oder Sachen durch die Verwendung von Foiltechnik zu Schaden kamen (Beobachtungszeitraum 2000 bis 2023).
Würde man den Argumenten des SMWA folgen, müsste man ab sofort sowohl Spielsportarten wie Handball, Basketball oder Fußball als auch sonstige Sportarten wie etwa Ski- oder Radfahren verbieten, da hier vergleichsweise viele Schadenfälle eintreten.
Die sächsischen Wassersportler haben seit letztem Jahr sehr viel unternommen, um zu einer diplomatischen Lösung des Problems um den umstrittenen Erlass zum Foilverbot zu kommen. Das SMWA sowie die Landesdirektion Sachsen erhielten mehrmals verschiedene Lösungsvorschläge, wie der Zulassung auf bisher kaum genutzten Seen für ein bis zwei Jahre, mit der Möglichkeit das Geschehen zu beobachten und die erhobenen Daten zur Prüfung, ob hier tatsächlich hohes Gefahrenpotenzial gegeben ist, heranzuziehen.
In regionalen Zeitungen sowie Fachzeitschriften wurde berichtet, es gab MDR-Beiträge sowie etliche Youtube-Videos zu dem Thema. Besonders hervorzuheben ist auch eine Online-Petition „Aufhebung des Foil-Verbots in Sachsen“ mit über 6.200 Unterzeichnern, alles bisher ohne Erfolg.
Unabhängig der von Dritten eingereichten Klage gegen das Foilverbot, setzt sich der SKVL zusammen mit dem Seglerverband Sachsen vehement für die Aufhebung des Verbotes ein, da hier nicht nur Beschränkungen für wenige Sportler existieren, sondern weitreichende Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendsport sowie Tourismus in allen wasserreichen Regionen in Sachsen zu verzeichnen sind.
Um mehr Gehör zu finden hat der SKVL in den letzten Monaten aufgerufen, durch Mitgliedschaft den Verein zu stärken. Mehr als 30 Sportler leisteten dem Aufruf trotz Corona in den letzten 2 Jahren bereits Folge. Die Mitglieder des SKVL fordern das SMWA auf von der gern gelebten Verbotsmentalität wegkommen und Bedingungen zu schaffen, unter denen auch neue Freizeitsportarten betrieben werden können.
Zum Surf-und- Kite Verein Leipzig
Am 02.05.2014 wurde der Verein gegründet und erwarb im Anschluss die Mitgliedschaft im Segler Verband Sachsen.
Der SKVL setzt sich als gemeinnütziger Verein seit 2015 insbesondere dafür ein, dass die Sportarten Windsurfing, Kiteboarding, Stand-Up-Paddling auch nach der Schiffbarkeitserklärung auf den großen Seen südlich von Leipzig betrieben werden dürfen – hier insbesondere auf dem Störmthaler und Zwenkauer See. Es geht um die geordnete und sichere Ausübung sowohl der etablierten Wassersportdisziplin Windsurfen als auch den Trenddisziplinen Wing- oder Kitesurfen mit und ohne Foil.
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Kite- und Foilerlaubnis im Zeitraum 22.09.2022 bis 15.10.2022
auf dem Zwenkauer See erhalten!
Der Seglerverband Sachsen hat für Mitglieder unseres Vereins eine Ausnahmegenehmigung für die sonst verbotenen besonderen Segeldisziplinen – Kiten, Windsurfen und Wingen mit und ohne Foil – auf dem Zwenkauer See erhalten. Die freigegebene Wasserfläche ist vom Nordufer durch je 3 rote Tonnen nach links und rechts in Richtung Süden gekennzeichnet und zwingend einzuhalten sind:

Die Erlaubnis wurde vor allem deshalb erteilt, weil parallel Daten zum Fluchtverhalten der Standort- und Zugvögel durch Kiteschirme oder Wings erhoben werden sollen. Die Ergebnisse gehen anschließend in das „Verträglichkeitsgutachten“ zur Fertigstellung des Zwenkauer Sees ein und sollten zu einer generellen Freigabe unserer Trendsportarten führen. Hoffen wir mal, dass von möglichen Auflagen bezüglich weiterer Betonnung kein Gebrauch gemacht wird, da die Wasserflächen und Uferbereiche ja im Regelfall komplett leer sind und zusätzliche Bojen oder Tonnen eher Hindernisse auf den Gewässern darstellen.
Wenn wir ohne Vorkommnisse in diesem Jahr entsprechende ornithologische Daten sammeln können und nachweisen, dass wir mit wachsenden Mitgliedszahlen tatsächlich einen Bedarf decken, wird der SVS für 2023 erneut Ausnahmeanträge für dann längere Zeiträume stellen. Die Wahrscheinlichkeit, Genehmigungen zu erhalten, steigt mit unserer Disziplin!
Achtung: Für Nichtmitglieder ist die Nutzung derzeit untersagt.
Ein Schnuppertraining ist aber nach Anmeldung beim Verantwortlichen vor Ort jederzeit möglich.
Gern möchten wir hier auch Werbung für eine Mitgliedschaft im Surf- und Kite- Verein Leipzig machen, da wir durch einem größeren Verein einfach mehr Gehör bei den Ämtern erhalten als sonst. Für die Beantragung der Mitgliedschaft findet Ihr auf unserer Homepage den Aufnahmeantrag, der mit Euren Angaben eingescannt zugeschickt werden kann. Aufnahmeanträge werden auch am Nordufer des Zwenkauer Sees bereitgehalten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 10,- €. Weiterhin wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50,- € erhoben.
Mit der Mitgliedschaft ist neben dem Engagement zur Genehmigung unserer Wassersportdisziplinen ein umfangreicher Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung, die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen (Surf-, Kite- und Grilltage am Zwenkauer und Störmthaler See, Weihnachtsfeier usw.) der Zugang zum sonstigen Vereinsleben und kostenlose Parkplätze am Nordufer des Zwenkauer Sees gegeben.
Gerade der Versicherungsschutz in der Sparte Rechtsschutz half den Mitgliedern in der Vergangenheit bei der Abwehr von Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die von der Wasserschutzpolizei erhobenen Verstöße gegen das Kiteverbot oder die Verwendung von Foiltechnik.
Ansprechpartner vor Ort sind Alexander Carot und Burkhard Oha.
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Kitegenehmigung für 8 Tage erteilt
Der Seglerverband Sachsen hat die Kitegenehmigung für 8 Tage (20.08. bis 28.08.2022) auf dem Zwenkauer See erhalten.
Diese gilt für das Nordufer und die nach Süden hin existierende Wasserfläche (außerhalb der Verbotsgebiete – vgl. angefügten Lageplan). Gekitet darf mit üblichem Board und Finne. Die Verwendung von Foiltechnik ist leider weiterhin untersagt.
Alle Kiter, Windsurfer, Paddler etc. können gern der Eröffnung der Mitteldeutschen Segelwoche am 20.08.2022 am Nordufer des Zwenkauer Sees beiwohnen und natürlich mit eigenem Material aufs Wasser gehen. Der SurfShop 24 wird darüber hinaus neustes Equipment vorstellen und zum Probieren bereithalten.
Freie Parkplätze sind am Seeufer vorhanden! Gebühren werden hierfür dieses Jahr nicht erhoben.
Trainingsfahrt – Surfen mit Freunden
Am 20.08.2022 wird eine Trainingsfahrt für Windsurfer durchgeführt. Zugelassen sind Windsurfbretter ohne Schwert und Segel bis 7,5 m².
Es wird je nach Wind ein bis dreimal um ausgelegte Tonnen gefahren. Nach der Zielauswertung gibt es eine kleine Prämierung der Besten mit Pokalen und Urkunden.
Die Mitfahrgebühr beträgt 5,- € und ist bar einzuzahlen.
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Kiten im Rahmen der Mitteldeutschen Seglerwoche
Der Seglerverband Sachsen hat für den Zeitraum 20. – 28.08.2022 eine Sondergenehmigung zum Kiten gestellt und vorbehaltlich der Genehmigung durch das Landesumweltamt eine Genehmigung in Aussicht gestellt bekommen. Ob Kiten dann tatsächlich erlaubt sein wird, erfahren wir ab dem 17.8. und halten Euch auf dieser Seite entsprechend auf dem laufenden.
Nächstes Event für Wassersportler und jedermann am Samstag den 20.08.2022 am Nordufer des Zwenkauer Sees

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Der Surf-, Standup- und Eventtag am 23.07.2022
Der Verein traf sich wieder einmal auf dem zukünftigen Vereinsgelände am Störmthaler See . Bei Sonnenschein und gut 25 Grad fand ein ereignisreicher Nachmittag mit Intensivem Informationsaustausch vor allem zu den leidigen Verboten bezüglich Verwendung von Foiltechnik und dem Kiteverbot statt . Wie immer gab es wieder lecker Steaks und Bratwürste vom Grill und kalte Getränke. Auch wenn der Wind eher mäßig war, wurde gesurft und per Stand Up die schwimmende Kirche umpaddelt. Nachstehend einige Impressionen vom Ebent. Nächstes XXL Ereignis ist der Tag der Offenen Tür am Samstag den 20.08.2022 am Nordufer des Zwenkauer Sees an 11 Uhr !





Der Streit um die Schifffahrtsverordnung geht in die nächste Runde (4.6.2022)
In einer Stellungnahme vom 3.6. verkündet die LDS sowie das SMWA, dass die bisherigen Entscheidungen im Sinne des Praragraphen 7 Absatz 3 rechtens seien und bezieht sich hierbei auf die Begriffe „ähnliche Geräte“ sowie „Kleinfahrzeuge“ des im folgenden zitierten Paragraphen:
(3) Das Schleppen von Flugkörpern wie Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen
Geräten, Kite-Surfing sowie Wasserskilaufen ist verboten. Das Benutzen von Amphibienfahrzeugen, Unterwasserfahrzeugen, Wassermotorrädern, Wasserbikes,
Wasserkatzen und ähnlichen Kleinfahrzeugen, unabhängig von ihrer Antriebsart, ist verboten. Ausnahmen kann die zuständige Wasserbehörde auf dafür ausgewiesenen
Gewässerabschnitten gestatten.
Ferner erläutert das Amt, dass der Verordnungsgeber sich hier einen Ermessenspielraum für neue, vergleichbare Benutzungsarten vorbehält. Somit ist bei allen neuen Nutzungsformen auf die Gefahrneigung abzustellen und argumentiert, dass die Einordnung von Foils als „gefahrengeneigt“ auf der Tatsache beruht, dass mit diesen vergleichsweise höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können und aufgrund der für andere Gewässerbenutzer (wie zum Beispiel schwimmende Personen) nicht erkennbaren Unterwasserführung der Tragflächen mit ihrer schwertartig kantigen Geometrie ein Risiko entstehen könnte.
Diese Argumentation ist aus Sicht der Wassersportler nicht plausibel, da Wings oder Windsurfsegel nicht unter dem Begriff „ähnliche Geräte“ subsummiert werden können, weil hier ausschließlich von Antrieben mit Leinen gesprochen wird. Ferner ist nicht erkennbar, warum ein Foil unter die Kategorie „ähnliche Kleinfahrzeuge“ fallen sollte. Des Weiteren müssen Verbote grundsätzlich und unabhängig der Schifffahrtsverordnung auf Basis einer belegten Sachlage, durch Statistiken wie z.B. Unfälle oder Todesfalle und vor allem im Sinne der Verhältnismäßigkeit erfolgen. All diese Aspekte sehen die Wassersportler als nicht erfüllt an. Als erschwerend gestaltet sich die Tatsache, dass bei der Einstufung der besagten Sportarten hinsichtlich der Gefahrenneigung in keinerlei Weise Experten wie z.B. der deutsche Seglerverband oder andere national agierende Instanzen hinzugezogen werden und das Land Sachsen als bisher einziges Bundesland solch eine gefahrengeneigte Einstufung für Foils vornimmt.
Im Zusammenhang mit dieser Betrachtung auf Detailebene argumentiert die Behörde, dass sie selbst das Recht habe, über ein Verbot/Gebot zu entscheien. Dies ist insofern problematisch, weil die Wassersportler den Eindruck haben, dass die Behörde gar keinen Bezug zum Wassersport hat und die Einstufungen aktuell einen willkürlichen Charakter haben. Bisherige wohlwollende über die letzten Jahre stattgefundene Gesprächsrunden haben objektiv betrachtet jedenfalls keine Wirkung erzielt bzw. sogar das Gegenteil bewirkt.
Sollte sich dieser Zustand nicht ändern und sich weiterhin der Eindruck einer willkürlich agierenden Behörde verfestigt, die keinerlei wassersportliche Kompetenz besitzt und außerdem jedweden Expertenrat ignoriert, so müssen die Wassersportler allein schon aus demokratischer und gesellschaftspolitischer Pflicht den Rechtsweg einschlagen.
Die sächsische Schifffahrtsverordnung – Chaos und Willkür mit Ansage (30.5.2022)
Vor dem Jahr 2014 musste man für die Nutzung der Seen des leipziger Neuseenlandes durch motorbetriebene Boote eine extra Genehmigung beantragen. Jedwede Form von windbetriebener Sportart war hingegen vollkommen genehmigungsfrei. Mittlerweile kann man in bestimmten Bereiche von der gegenteiligen Situation sprechen.
Im Jahr 2004 hat das Land Sachsen die sächsische Schifffahrtsverordnung eingeführt aber erst nach einer weiteren Präziserung im Jahr 2014 konkret angewendet. Da die Verordnung sich auf die Verkehrsschifffahrt im Binnenland bezieht, meint sie vom Kern her eigentlich Flüsse mit einer in der Mitte befindlichen Fahrrinne. Aus diesem Grunde enthält die Verordnung den §7 Absatz 3, der die Nutzung von Kites untersagt, da ein im Wasser liegender Kite aufgrund seiner i.d.R. 21 m langen Leinen theoretisch eine Gefahr für heranfahrende Schiffe darstellen könnte. Gemäß eines beliebten aber unbelegten Arguments könnten sich diese zum Beispiel in der Schiffsschraube verfangen und dies zu Schäden am Schiff führen. Aufgrund dieses allerdings nicht erwiesenen Gefahrenpotenzials ist zum Beispiel das Kiteverbot in der hessischen Schifffahrtsverordnung zumindest für den Rhein gestrichen worden.
Das Land Sachsen hat das Gesetz inkl. Kiteverbot aber nicht nur auf Flüsse sondern auf sämtliche Seen angewendet und diese somit zu Wasserstraßen erklärt. In diesem Zusammenhang wird weiterhin §7 Absatz 3 als Argument für ein Kiteverbot genannt, obwohl hier der Sachverhalt eines schmalen Flusses mit einer Fahrrinne nicht mehr gegeben ist. Ferner wird nun von einer „gefahrengeneigten“ Sportart gesprochen, die aber nun nicht den Schutz der Schiffe sondern der/des Sporttreibenden selbst und dritte Instanzen wie z.B. andere SportlerInnen oder Badegäste etc. meint.
Wenngleich diese Argumentation fehlerhaft ist, sahen die SportlerInnen des Neuseenlandes vorerst keine größeren Probleme oder Handlungsbedarf, da §15 der Verordnung besagt, dass man Ausnahmeregelungen in Absprache mit den Behörden des Landes erwirken kann. Entsprechende Anträge liegen ab dem Jahr 2015 für mehrere Seen des Neuseenlandes vor. Im Frühjahr 2022 ist der älteste Vorgang demnach bereits 7 Jahre alt, ohne dass sich für die Kiter irgendwelche Änderungen ergeben hätten. Zudem geht die Wasserschutzpolizeit seit 2021 vehement gegen Kitesurfer vor und ahndet jeden Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 58 € inkl. höherer Wiederholungstäterstrafen etc. – der Sport ist seitdem de facto kriminalisiert. Manch Wassersportler ist aus diesem Grund seit dem Jahr 2020 auf das sogenannte Wingfoilen umgestiegen. Dieser dem Windsurfen ähnliche Sport zeichnet sich dadurch aus, dass ein Kite-ähnliches aufblasbares Segel ohne 21 m lange Leinen direkt in der Hand gehalten wird, so dass man hier vom Windsurfen ohne Mast sprechen kann. Interessanterweise werden seit dem Jahr 2021 nun auch Wingfoiler mit der Berufung auf §7 Absatz 3 von der Polizei abgemahnt, was in keinerlei Weise noch mehr nachvollziehbar ist, da es sich hier nicht um einen Kite handelt.Aufgrund immenser Proteste im Mai 2022 wurde die Landesdirektion Sachsen aufgefordert, zu diesen aus Sicht der WassersportlerInnen völlig willkürlichen Entscheidungen Stellung zu beziehen. Diese verwies wieder auf §7 Absatz 3 mit der Begründung, dass das Wingfoilen dem Kitesurfen als „gefahrengeneigte“ Sportart gleichgestellt sei.
Diese nun quasi doppelt falsche Aussage führte zu weiteren kritischen Nachfragen inbesondere der Tatsache, dass seitens der nationalen und internationalen Dachverbände das Wingfoilen dem Windsurfen gleichgesetzt ist inkl. des sogenannten Gefahrenpotenzials etc. Daraufhin wurde innerhalb kürzester Zeit eine neue und völlig anders lautende Aussage getätigt: Seit Ende Mai 2022 wird nun verkündet, dass Wings genutzt werden dürfen aber nun das Foil als Anbauteil eines klassischen Surfboards Gegenstand einer Abmahnung ist.
Diese Argumentation bezieht sich auf §7 Absatz 1 und 2, in denen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem Gewässer zulässig ist und aufgrund eines Foils diese nun rein theoretisch mit bis zu 50 km/h um 20 km/h überschritten wäre. Dies ist insofern fragwürdig, da insbesondere die Wingfoiler die langsamsten WassersportlerInnen sind. In der Regel werden hier Geschwindigkeiten von gerade mal bis zu 20 km/h erreicht. Würde diese Regelung nun so Anwendung finden, dürfte weder beim Wing-, noch beim Wind- oder beim Kitesurfen noch beim Segeln ein Foil genutzt werden. Dies ist wiederum problematisch bzw. sachlich falsch, da die theoretische Höchstgeschwindigkeit je nach Sportart durch den Einsatz einer konventionellen Finne erreicht wird und man auf Basis dieser Argumentation nun jedweden Wassersport verbieten müsste. Dessen ungeachtet müsste man auf Basis dieser Logik im Straßenverkehr die Nutzung von Kraftfahrzeugen verbieten, die in der Lage sind, die in Deutschland gängige Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften zu überschreiten, womit im Jahr 2022 jedes Fahrzeug betroffen wäre.
Es bleibt außerdem festzuhalten, dass es in mehr als 20 Jahren Wassersport im Neuseenland zu keinerlei Problemen oder Schäden gekommen ist – weder für die beteiligten WassersportlerInnen noch für Schiffe, die bisher wenig oder gar nicht auf den Gewässern gesehen worden sind und um die es laut §7 Ansatz 3 ja eigentlich geht.
Völlig unabhängig von der oben beschrieben völlig wirren und offensichtlich willkürlichen Umsetzung eines offenkundig nicht durchdachten und praxisfernen Gesetzes ergeben sich erhebliche Probleme für die sächsische Region: Bei den oben genannten Sportarten handelt es sich nicht um temporäre Trends sondern um olympische Disziplinen, für die in der sächsischen Szene bereits regelmäßig Talente gesichetet wurden und werden. Des Weiteren weist der leipziger Raum durch die Möglichkeit des Wassersports in direkter Nähe ein erhebliches Alleinstellungsmerkmal auf, das Leipzig und dessen Umfeld als Wohnort und als Erholungsgebiet für Urlauber attraktiv macht. Interessanterweise werden die oben angesprochenen Sportarten in Werbemaßnahmen der Stadt Leipzig und Umgebung regelmäßig genutzt, obwohl diese seitens der Behörden bereits kriminalisiert worden sind. Außerdem ist es mehr als offensichtlich, dass das aktuelle Wassersportgeschehen für Besucher des Sees reizvoll ist und vom Uferrand häufig sogar staunend beobachtet wird. Insbesondere Gastronomen berichten, dass es explizit erwünscht ist, WassersportlerInnen in der Nähe zu haben, da diese als Publikumsmagnet wirken. Letztlich würde sich das Land Sachsen bei der Fortführung seines Kurses selbst schaden, indem es ein Image der Rückschrittlichkeit, Unsachlichkeit und somit letztlich behördlicher Willkür aufbaut.
Sollte sich an der für WassersportlerInnen völlig inakzeptablen Situation nichts ändern, werden diese sich gezwungen sehen, rechtliche Schritte einzuleiten so wie es bereits in der Lausitz geschehen ist. Unabhängig davon kann aufgrund der gesamten Mängellage erwogen werden, eine generelle Feststellungsklage zur Schifffahrtsverordnung einzureichen. Die möglichen Optionen werden aktuell in den entsprechenden Kreisen und vermehrt in der medialen Öffentlichkeit diskutiert.
Jahresauftakt am Störmthaler See
Gemäß Jahresplanung fand am 15.05.2022 der Jahresauftakt des Vereins am Ostufer des Störmthaler Sees statt. Bei bestem Frühlingswetter – 23 Grad Luft und strahlendem Sonnenschein – wurde auf dem zukünftigen Vereinsgelände zwischen Fähranleger und Grundstück der Angler wieder viel gefachsimpelt, die neue Saison begrüßt und die jährliche Mitgliederversammlung durchgeführt.

Zur Stärkung gab es bereits vor der Mitgliederversammlung Leckeres vom Grill.
Bei verschiedenen Kaltgetränken wurde in der Mitgliederversammlung dann vom Vorsitzenden der Jahresbericht für 2021 vorgetragen. Nach Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Zustimmung zur Tagesordnung wurden die vielfältigen Aktivitäten zur Grundstückssicherung für die Sportareale am Störmthaler und Zwenkauer See erläutert. Leider hat sich die Zeitschiene für das Nordufer des Zwenkauer Sees weiter verschoben, so dass der Schwerpunkt auf dem Gelände des Störmthaler Sees liegt.
Neben der Info, dass sich der Vorstand mit dem Seglerverband vehement für die Legalisierung des Kitesurfens einsetzt, musste festgestellt werden, dass die Landesdirektion Sachsen inzwischen auch Wingsurfen als gefahrgeneigte Sportart eingestuft hat und die Wasserschutzpolizei nunmehr „Jagt“ auf Wingsurfer macht.
Es herrschte bei allen Mitgliedern völliges Unverständnis darüber, dass eine weitere windgetriebene Sportart verboten wurde und auf der anderen Seite das Befahren der Seen mit motorgetriebenen Fahrzeugen wie Jetski, Motorboote, Hydrofoil oder Flyboard erlaubt wird.
Mit dem Argument, dass windgetriebene Sportarten gefahrgeneigt sind und die Berufsschifffahrt stören könnten, wird recht willkürlich in den Wassersport eingegriffen. Die Mitglieder fordern insoweit die Landesdirektion Sachsen auf, den Verboten ein Ende zusetzen und Sportarten nicht weiter zu verbieten, die im Regelfall dann ausgeübt werden, wenn alle anderen Seenutzer (Motor-, Segelboote, Jetskis oder auch Schwimmer etc.) die Seen längst verlassen haben.
Der Vorsitzende nahm die Willensbekundung mit und versicherte, sich zusammen mit allen Akteuren für die Legalisierung des Kite- und Wingsurfens auch weiterhin einzusetzen.

Als kleine Überraschung gab es noch für alle das neue Vereins T-Shirt wie auf diesem Foto zu sehen
Nach mehr als 6 Stunden am tollen Ufer des Störmthaler Sees wurde der Jahresauftakt gegen 17 Uhr beendet. Das nächste Event soll am 23.07.2022 am Nordufer des Zwenkauer Sees steigen, zu dem wieder alle Mitglieder und Gäste herzlich eingeladen sind.
Weihnachtsfeier im Motel One
Unter Einhaltung aller aktuellen Coronaregeln fand Ende 2021 die Weihnachtsfeier in der Lounge des Motel One in Leipzig statt.
Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden stellten sich alle Mitglieder kurz vor und outeten sich als Wind- , Kite- , Wing- oder Nichtsurfer. Anschließend informierte Burkhard zum Stand der Umsetzung der Vereinsziele am Störmthaler- und Zwenkauer See. Die diesbezüglichen Zeitschienen sehen so aus, dass für den Uferbereich am Störmthaler See ein Bebauungsplan in 2022 erstellt und ausgelegt werden soll und für den Zwenkauer See der Zweckverband Neue Hardt einen solchen für 2026 avisiert hat. Man wird sehen, ob die zeitlichen Vorgaben realistisch sind. In jedem Fall wird der Verein an beiden Vorhaben festhalten und an der Ausweisung von Abschnitten für unsere Wassersportarten intensiv mitwirken.
Für den Zwenkauer See wird für 2022 wieder ein Antrag zur Nutzung des Nordufers für Segler, Windsurfer und Kiter bei den zuständigen Ämtern gestellt. Parallel wird der Seglerverband Sachsen ein Kurzgutachten bezüglich schützenswerter Vogelarten in Auftrag gegeben.

Das Thema Kiteverbot wurde natürlich ebenfalls ausführlich besprochen. Alle waren sich darin einig, dass eine Erlaubnis überfällig ist. Gerade Ämter, denen der Naturschutz am Herzen liegt, scheuen sich, Genehmigung an 2 Strandabschnitten/ Wasserflächen des Zwenkauer- und Störmthaler Sees auszusprechen – mit dem Ergebnis, dass somit nicht nur an diesen wenigen Stellen, sondern an einer Vielzahl anderer Seen illegal gekitet wird. Die Auswirkungen auf unsere Umwelt dürften damit um ein Vielfaches höher sein gegenüber einer geregelten und erlaubten Nutzung an nur wenigen Standorten.

Den Coronavorschriften folgend, wurde die Jahresendveranstaltung gegen 20 Uhr beendet. Da noch viel Gesprächsbedarf bestand, wurde vor dem Motel One noch weitergeplaudert.
Für 2022 sind wieder viele Events geplant, zu denen der Vorstand wieder rechtzeitig informieren wird.
Wir wünschen allen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
13.6.2021: Erstes Vereinstreffen nach Lockerung der Corona-Bedingungen
Nach Freigabe des Störmthaler Sees fand unter Einhaltung der aktuellen Coronaauflagen der Auftaktevent 2021 auf dem zukünftigen Vereinsgelände am Ufer des Störmthaler Sees statt. Da es auch ausreichend Wind gab, war auf dem Wasser ordentlich was los: Aufgrund §7 Absatz 3 der Schifffahrtsverordnung vermeiden wir zwar das Kiten, waren aber dafür umso mehr mit unserem umfangreichen Windsurf- und Wingfoilequipment unterwegs. Zur Stärkung der zahlreich erschienenen Mitglieder und Gäste gab es neben verschiedenen Getränken lecker Bratwurst und Steaks ! Wie immer wurde viel gefachsimpelt und wertvolle Erfahrungen ausgetauscht. Großes Thema war natürlich wie immer das Kiteverbot und neuerdings auch die nicht nachvollziehbaren Aktionen der Wasserschutzpolizei gegen Wingfoiler. Alle waren sich einig, dass die Kriminalisierung unserer Sportarten aufhören muss und auf den großen weitgehend nicht genutzten Wasserflächen des Zwenkauer und Störmthaler Sees auch Trendsportarten wie Kiten und Wingfoilen erlaubt wird. Der nächste Event wird nach Genehmigung durch das Landratsamts am Zwenkauer See sein.




August 2020: Segler-Verband Sachsen e.V. und der Surf- und Kite- Verein Leipzig e.V. fordern Lösungen und wollen helfen, Vorurteile abzubauen und die Stigmatisierung des Kitens zu beenden
Der Trendsport Kitesurfen – ab 2024 olympische Segeldisziplin – hat sich in den letzten Jahren exponentiell entwickelt. In Sachsen werden inzwischen mehr als tausend begeisterte Kitesurfer geschätzt, denen der Segler-Verband Sachsen e.V. (SVS) organisatorisch gemeinsam mit Seglern und Surfern Heimat ist und sich ihrer Themen annimmt. Nicht nur die Sportler selbst, auch Spaziergänger, Radfahrer und Touristen erfreuten sich des bunten Treibens auf den neu entstandenen Gewässern.

Leider wurde diesem tollen Freizeitvergnügen mit der seit 2014 geltenden Fassung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung und ihrer derzeit praktizierten engen Auslegung ein sprichwörtlicher Riegel vorgeschoben. Im § 7 Absatz 3 verbietet der Gesetzgeber das Kite-Surfing explizit, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die zuständige Wasserbehörde Ausnahmen auf ausgewiesenen Gewässerabschnitten gestatten kann.
Kitesurfer, die bis dahin die vielen neuen Wasserflächen gemeinsam mit Windsurfern und Seglern nutzten und zur Belebung auf den Seen beitrugen, wurden plötzlich stigmatisiert, wenn nicht sogar „kriminalisiert“, zumindest aber in die Illegalität verbannt. Der Begriff „Gefahrengeneigte Nutzung“ wird von Kite-Gegnern zur Verteufelung des Kitens genutzt und es werden Gefährdungen von badenden Kindern durch die Leinen der Kites oder die Unverträglichkeit von Segeln und Kiten auf gleichem Gewässerabschnitt in Umlauf gebracht. Dabei gibt es kaum Überschneidungen und es ist leicht möglich, Sportstrände und Badestrände sinnvoll voneinander zu trennen. Darauf wurde frühzeitig in Sachsen hingewiesen.
2016 empfahl das Wirtschaftsministerium der Landesdirektion Sachsen, bereits bei der Feststellung der Fertigstellung von Tagebaurestseen die Ausnahmeregeln für Kite-Gebiete anzuwenden und jeweils zwei Seen in der Lausitz und im Leipziger Seenland für Kiten auszuweisen.
Seither sind, wenn auch unter Einbeziehung des Klageweges durch eine Kommune, auf zwei Seen der Lausitz Kite-Gebiete ausgewiesen worden. Für Kiter aus dem bevölkerungsreichen Leipziger Seenland wurde noch keine Lösung für öffentlich zugängliche Seen gefunden. Ihnen bleibt die Wahl zwischen stigmatisierter Illegalität auf einem See vor der Haustür oder die Belastung der Umwelt mit einer 400km langen Hin- und Rückfahrt zu den zwei Spots in der Lausitz!
Der Bereich Hochschulsport an der Universität Leipzig z.B. muss die Wegstrecken auf sich nehmen und beklagt das aus Umweltschutz-Gründen zu Recht.
Der SVS hat sich der Misere frühzeitig angenommen und möchte das Kiten als eine der beiden für Leipzig vorgesehenen Lösungen gemeinsam mit dem Surfen und Jollensegeln in seinem geplanten Sächsischen Segelzentrum auf dem Zwenkauer See bündeln und dazu legalisieren. Neben der bereits realisierten hervorragenden Hafeninfrastruktur in Zwenkau wurden in vielen Plänen für die Gesamtentwicklung und -aufwertung des Sees diesbezügliche Maßnahmen für das Nordufer schon festgeschrieben – doch Papier ist bekanntlich geduldig.

Der Spot am Nordufer ist mit Autobahn- und Wege-anbindung logistisch erschlossen, bietet sportlich ideale Bedingungen und könnte dazu die illegale Situation an den umliegenden kleineren Badeseen und deren Nutzungsdichte entspannen helfen. Auch die Wasserschutzpolizei schließt sich der Argumentation an und wünscht sich Lösungen, die die Jagd auf illegale Kiter zum Einsammeln eines Ordnungsgeldes überflüssig macht.
Erste Anträge des SVS zur Gestattung des zumindest bei Verwaltungen ungeliebten Kindes Kiten wurden bisher formal zurückgewiesen oder konnten „noch nicht gestattet werden“, weil erforderliche ausführliche Nachweise zur Verträglichkeit mit dem Naturschutz noch nicht beigebracht werden konnten bzw. seitens der Betroffenen „erhebliche Einwände“ bestünden. Auch auf Nachfrage wurden die Einwände nicht mitgeteilt und ein vorgeschlagener Runder Tisch mit den Betroffenen „als zu komplex“ abgewiesen.
Vielleicht etwas naiv setzt der SVS dennoch weiterhin auf die Intensivierung von Gesprächen und die Kooperation mit der Landesdirektion Sachsen, den Städten Leipzig und Zwenkau, dem Landkreis Leipzig, der LMBV und vielen weiteren Betroffenen. So könnte zumindest im ersten Schritt aufklärend zur Entstigmatisierung des Kitens beigetragen werden.
Der SVS wird für 2021 erneut Anträge zur Gestattung des Kitens auf dem Zwenkauer See stellen. Begleitend werden Dokumentationen zum Artenschutz beigebracht oder/und in Auftrag gegeben.
Deshalb gehen wir fest davon aus, im Laufe des Jahres 2021 die erste Kitegenehmigung für den Zwenkauer See zu erhalten.
Parallel läuft ein Antrag für eine Kitegenehmigung auf dem Störmthaler See mit Einsatzmöglichkeit am Ostufer unterhalb der Ortschaft Störmthal.
Jeder, der sich für die Erhöhung der Akzeptanz des Kitens in Sachsen engagieren möchte, ist herzlich eingeladen – als Mitglied und Stimme in den Vereinen des Segler-Verbandes Sachsen! Unser Verein (Surf- und Kite- Verein Leipzig e.V.) ist im Raum Leipzig erste Anlaufstelle für alle die sich engagieren und in naher Zukunft stressfrei Kiten gehen möchten.
Euren Antrag auf Förder- oder Mitgliedschaft schickt bitte an den:
SKVL e.V., c/o Burkhard Oha, Am Silo 12, 04207 Leipzig.
BO/DRB SVS