Interessenvertreter und sächsische Landesregierung haben sich geeinigt: Das Foilen wird im Rahmen eines Modellprojektes für die Wassersportsaison 2023 erlaubt. Verläuft der Versuch erfolgreich, soll die sächsische Schifffahrtsordnung 2024 entsprechend angepasst werden.
„Dieser neue Status ist zehnmal besser als vorher“, sagt der Vorsitzende des sächsischen Seglerverbands Reinhard Bläser. „Mit Ausnahme von vier Seen ist das Foilen beim Segeln und Windsurfen nun auf allen unseren Gewässern erlaubt.“ Foilen wird anders als zuvor nicht mehr als separate Sportart angesehen, sondern als Teil der jeweiligen Basis-Sportart. Segeln und Windsurfen gehören in Sachsen zum Gemeingebrauch; um sie auszuüben, sind keine speziellen Genehmigungen notwendig. Das gilt auch für das Wingfoilen, das dem Windsurfen zugeordnet wird. Kitesurfen bleibe in Sachsen weiterhin von dieser Regelung ausgenommen, so Bläser – durch die Leinen ergebe sich eine andere Gefahrenlage. Kiten ist auf sächsischen Gewässern also nach wie vor nur mit Ausnahmegenehmigung in gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
Mit dem Saisonstart im April können Segler*innen und Windsurfer*innen ihren Sport also ganz legal auch auf Foils ausüben. Verläuft dieser Modellversuch erfolgreich, so könnte 2024 diese Regelung in der Novellierung der sächsischen Schifffahrtsverordnung fixiert werden. Der Deutsche Segler-Verband hat der sächsischen Landesregierung bereits seine Hilfe bei der Novellierung angeboten.
Der Freistaat Sachsen hatte das Wind- und Wingfoilen Anfang 2022 überraschend verboten, als Begründung wurde das vermeintlich hohe Gefährdungspotenzial durch die angeblichen hohen erreichten Geschwindigkeiten angegeben. Wassersporttreibende, der Seglerverband Sachsen und der DSV waren gegen das Verbot vorgegangen. In einer fachlichen Einordnung hatte der DSV klargestellt, dass durch die Nutzung eines Foils weder die maximale Geschwindigkeit noch der Gefahrenradius deutlich verändert würde.