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Kite- und Foil­er­laub­nis im Zeit­raum 22.09.2022 bis 15.10.2022 

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Kite- und Foil­er­laub­nis auf dem Zwenkau­er See erhal­ten!  

Der Seg­ler­ver­band Sach­sen hat für Mit­glie­der unse­res Ver­eins eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung für die sonst ver­bo­te­nen beson­de­ren Segel­dis­zi­pli­nen – Kiten, Wind­sur­fen und Win­gen mit und ohne Foil — auf dem Zwenkau­er See erhal­ten. Die frei­ge­ge­be­ne Was­ser­flä­che ist vom Nord­ufer durch je 3 rote Ton­nen nach links und rechts in Rich­tung Süden gekenn­zeich­net und zwin­gend ein­zu­hal­ten sind:  

 

 

Die Erlaub­nis wur­de vor allem des­halb erteilt, weil par­al­lel Daten zum Flucht­ver­hal­ten der Stand­ort- und Zug­vö­gel durch Kite­schir­me oder Wings erho­ben  wer­den sol­len. Die Ergeb­nis­se gehen anschlie­ßend in das „Ver­träg­lich­keits­gut­ach­ten“ zur Fer­tig­stel­lung des Zwenkau­er Sees ein und soll­ten zu einer gene­rel­len Frei­ga­be unse­rer Trend­sport­ar­ten füh­ren. Hof­fen wir mal, dass von mög­li­chen Auf­la­gen bezüg­lich wei­te­rer Beton­nung kein Gebrauch gemacht wird, da die Was­ser­flä­chen und Ufer­be­rei­che ja im Regel­fall kom­plett leer sind und zusätz­li­che Bojen oder Ton­nen eher Hin­der­nis­se auf den Gewäs­sern dar­stel­len.  

Wenn wir ohne Vor­komm­nis­se in die­sem Jahr ent­spre­chen­de orni­tho­lo­gi­sche Daten sam­meln kön­nen und nach­wei­sen, dass wir mit wach­sen­den Mit­glieds­zah­len tat­säch­lich einen Bedarf decken, wird der SVS für 2023 erneut Aus­nah­me­an­trä­ge für dann län­ge­re Zeit­räu­me stel­len. Die Wahr­schein­lich­keit, Geneh­mi­gun­gen zu erhal­ten, steigt mit unse­rer Dis­zi­plin!  

Ach­tung: Für Nicht­mit­glie­der ist die Nut­zung der­zeit unter­sagt.  

Ein Schnup­per­trai­ning ist aber nach Anmel­dung beim Ver­ant­wort­li­chen vor Ort jeder­zeit mög­lich.  

Gern möch­ten wir hier auch Wer­bung für eine Mit­glied­schaft im Surf- und Kite- Ver­ein Leip­zig machen, da wir durch einem grö­ße­ren Ver­ein ein­fach mehr  Gehör bei den Ämtern erhal­ten als sonst. Für die Bean­tra­gung der Mit­glied­schaft fin­det Ihr auf unse­rer Home­page den Auf­nah­me­an­trag, der mit Euren Anga­ben ein­ge­scannt zuge­schickt wer­den kann. Auf­nah­me­an­trä­ge wer­den auch am Nord­ufer des Zwenkau­er Sees bereit­ge­hal­ten.  

Der Mit­glieds­bei­trag beträgt monat­lich 10,- €. Wei­ter­hin wird eine ein­ma­li­ge Auf­nah­me­ge­bühr in Höhe von 50,- € erho­ben.  

Mit der Mit­glied­schaft ist neben dem Enga­ge­ment zur Geneh­mi­gung unse­rer Was­ser­sport­dis­zi­pli­nen ein umfang­rei­cher Ver­si­che­rungs­schutz über die ARAG Sport­ver­si­che­rung, die Teil­nah­me an  Ver­eins­ver­an­stal­tun­gen (Surf‑, Kite- und Grill­ta­ge am Zwenkau­er und Störm­tha­ler See, Weih­nachts­fei­er usw.) der Zugang zum sons­ti­gen Ver­eins­le­ben und kos­ten­lo­se Park­plät­ze am Nord­ufer des Zwenkau­er Sees gege­ben.  

Gera­de der Ver­si­che­rungs­schutz in der Spar­te Rechts­schutz half den Mit­glie­dern in der Ver­gan­gen­heit bei der Abwehr von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten in Bezug auf die von der Was­ser­schutz­po­li­zei erho­be­nen Ver­stö­ße gegen das Kite­ver­bot oder die Ver­wen­dung von Foil­tech­nik.  

Ansprech­part­ner vor Ort sind Alex­an­der Carot und Burk­hard Oha.