Wasserrechtliche Gestattung des Landratsamtes liegt vor!
Der Seglerverband Sachsen hat die Erlaubnis zur Nutzung des Nordufers am Zwenkauer See erhalten. Für die Erlaubnis gilt jedoch die Auflage des Leipziger Umweltamtes, wonach erst nach Ende der Brutsaison 2023 die offizielle Nutzung möglich ist. Wir gehen davon aus, dass die Feststellungen (keine brütenden Vögel auf der Fläche zwischen Rundweg und Ufer im beantragten Abschnitt) auch dieses Jahr wieder bestätigt werden, so dass wir eine Einschränkung in 2024 nicht mehr hinnehmen müssen. Allein die Tatsache, dass der Abschnitt am Nordufer des Zwenkauer Sees täglich von dutzenden Fußgängern mit freilaufenden Hunden begangen wird, lässt ein erfolgreiches Brutgeschäft von Bodenbrütern in diesem Bereich gar nicht zu.
Achtung: Die Nutzung ist den Vereinen des Seglerverbandes vorbehalten, zu denen unser Verein zählt. Soweit die Freigabe des Umweltamtes der Stadt Leipzig vorliegt, werden wir diese veröffentlichen und den Zugang zum Nordufer sicherstellen.
Verwendung von Foiltechnik
Durch vielfältige Aktivitäten unserer Wassersportler ist es inzwischen gelungen das seit Mai 2022 bestehende Foilverbot in Sachsen aufzuheben. Der Einsatz von Foiltechnik wurde inzwischen dem Gemeingebrauch zugeordnet und kann auf den meisten sächsischen Seen wieder erfolgen.
Die für dieses Jahr von April bis Ende Oktober bestehende Gestattung ist ein Ergebnis der unermüdlichen Bemühungen des Seglerverbandes und unseres Vereins, auf das wir zurecht stolz sein dürfen. Soweit es keine Vorkommnisse in diesem Jahr beim Foilen gibt, gehen wir davon aus, dass die Gestattung ohne weitere Auflagen auch für die Zukunft gilt.
Kiten in Sachsen
Nach wie vor ist Kitesurfen in Sachsen aufgrund eines Verbots in der Sächsischen Schifffahrtsverordnung mit wenigen Ausnahmen verboten. Der Sächsische Seglerverband hat auch diese Thema in den letzten Jahren schwerpunktmäßig bearbeitet und verschiedene Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gestellt. Ein erstes positives Ergebnis war die Erlaubnis im Herbst des letzten Jahres für den Zwenkauer See. Die während dieser Zeit erhobenen Beobachtungsergebnisse zum Einfluss des Kitens auf Land- und Wasservögel, bestätigten die seit Jahren bestehende Annahme, dass Kiten keine besonderen Auswirkungen auf die am See existieren Vögel hat.
Auch für dieses Jahr wurde inzwischen ein Antrag auf Kitesurfen für den Zwenkauer See gestellt. Wir gehen davon aus, dass auch in diesem Jahr eine Sondergenehmigung erteilt wird. Soweit es hier Neues gibt, werden wir entsprechend informieren.
Euer Vorstand!