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Nut­zung des Nord­ufers am Zwenkau­er See ab Mit­te Juli 2023 erlaubt

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Was­ser­recht­li­che Gestat­tung des Land­rats­am­tes liegt vor!    

Der Seg­ler­ver­band Sach­sen hat die Erlaub­nis zur Nut­zung des Nord­ufers am Zwenkau­er See erhal­ten. Für die Erlaub­nis gilt jedoch die Auf­la­ge des Leip­zi­ger Umwelt­am­tes, wonach erst nach Ende der Brut­sai­son 2023 die offi­zi­el­le Nut­zung mög­lich ist. Wir gehen davon aus, dass die Fest­stel­lun­gen (kei­ne brü­ten­den Vögel auf der Flä­che zwi­schen Rund­weg und Ufer im bean­trag­ten Abschnitt) auch die­ses Jahr wie­der bestä­tigt wer­den, so dass wir eine Ein­schrän­kung in 2024 nicht mehr hin­neh­men müs­sen. Allein die Tat­sa­che, dass der Abschnitt am Nord­ufer des Zwenkau­er Sees täg­lich von dut­zen­den Fuß­gän­gern mit frei­lau­fen­den Hun­den began­gen wird, lässt ein erfolg­rei­ches Brut­ge­schäft von Boden­brü­tern in die­sem Bereich gar nicht zu.    

Ach­tung: Die Nut­zung ist den Ver­ei­nen des Seg­ler­ver­ban­des vor­be­hal­ten, zu denen unser Ver­ein zählt. Soweit die Frei­ga­be des Umwelt­am­tes der Stadt Leip­zig vor­liegt, wer­den wir die­se ver­öf­fent­li­chen und den Zugang zum Nord­ufer sicher­stel­len.      

Ver­wen­dung von Foil­tech­nik

Durch viel­fäl­ti­ge Akti­vi­tä­ten unse­rer Was­ser­sport­ler ist es inzwi­schen gelun­gen das seit Mai 2022 bestehen­de Foil­ver­bot in Sach­sen auf­zu­he­ben. Der Ein­satz von Foil­tech­nik wur­de inzwi­schen dem Gemein­ge­brauch zuge­ord­net und kann auf den meis­ten säch­si­schen Seen wie­der erfol­gen.  

Die für die­ses Jahr von April bis Ende Okto­ber bestehen­de Gestat­tung ist ein Ergeb­nis der uner­müd­li­chen Bemü­hun­gen des Seg­ler­ver­ban­des und unse­res Ver­eins, auf das wir zurecht stolz sein dür­fen. Soweit es kei­ne Vor­komm­nis­se in die­sem Jahr beim Foi­len gibt, gehen wir davon aus, dass die Gestat­tung ohne wei­te­re Auf­la­gen auch für die Zukunft gilt.

Kiten in Sach­sen

Nach wie vor ist Kitesur­fen in Sach­sen auf­grund eines Ver­bots in der Säch­si­schen Schiff­fahrts­ver­ord­nung mit weni­gen Aus­nah­men ver­bo­ten. Der Säch­si­sche Seg­ler­ver­band hat auch die­se The­ma in den letz­ten Jah­ren schwer­punkt­mä­ßig bear­bei­tet und ver­schie­de­ne Anträ­ge auf Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen gestellt. Ein ers­tes posi­ti­ves Ergeb­nis war die Erlaub­nis im Herbst des letz­ten Jah­res für den Zwenkau­er See. Die wäh­rend die­ser Zeit erho­be­nen Beob­ach­tungs­er­geb­nis­se zum Ein­fluss des Kitens auf Land- und Was­ser­vö­gel, bestä­tig­ten die seit Jah­ren bestehen­de Annah­me, dass Kiten kei­ne beson­de­ren Aus­wir­kun­gen auf die am See exis­tie­ren Vögel hat.    

Auch für die­ses Jahr wur­de inzwi­schen ein Antrag auf Kitesur­fen für den Zwenkau­er See gestellt. Wir gehen davon aus, dass auch in die­sem Jahr eine Son­der­ge­neh­mi­gung erteilt wird. Soweit es hier Neu­es gibt, wer­den wir ent­spre­chend infor­mie­ren.    

Euer Vor­stand!