Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung hat nach Auswertung einer Vielzahl von Zuarbeiten den Modellversuch Foilen bis auf Weiteres verlängert. In den Hinweisen zur Nutzung von Foilkonstruktionen wird für sächsische Gewässer die Verwendung von Pump-up- und Stand-up-Foils sowie Foilkonstruktionen im Windsurfen und Wingen erlaubt.
Mit wenigen Ausnahmen gelten weiterhin die Verbote nach § 7 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Schifffahrts-Verordnung für Kiten und E‑Foilen.
Wir bedanken uns an dieser Stelle für die sportnahe Entscheidung und wünschen allen eine tolle Saison!
Vorstand des SKVL e.V.