Klage gegen das Foilverbot in Sachsen
Liebe Freunde des Foilens,
überall auf der Welt wird das Foil als die große Innovation im Wassersport-Bereich gefeiert, aber in Sachsen ist es verboten worden.
Kurzversion:
Wir haben gegen dieses Verbot eine Nichtigkeits-Feststellungsklage eingereicht, die allerdings mit nicht unerheblichen Kosten mit bis zu 15.000 € verbunden sein kann. Auf diesem Wege suchen wir nun Unterstützer, die uns bei diesem Vorhaben in Form einer Spende helfen. Da die sächsischen Behörden anregen, ein bundesweites Verbot in die Wege zu leiten, ist der Erfolg in dem Verfahren für alle Foiler in Deutschland wichtig ! Der Donate-Button bringt Euch direkt zur Spendenmöglichkeit. Vielen Dank im voraus für Euer Engagement !
Langversion:
Per Erlass vom 23.05.2022 hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) beschlossen, die Nutzung von Foils jedweder Art auf sächsischen Gewässern zu verbieten. Wie genau es zu dieser Entscheidung gekommen ist und wie das Verbot begründet wird, bleibt unklar. Es wird nur allgemein von „Gefahrenneigung“ gesprochen, was auch immer damit gemeint sein soll. Dabei gibt es keinen einzelnen Unfall in Deutschland, der auf das Foilen zurückzuführen ist, obwohl dies schon seit über fünf Jahren praktiziert wird – welche Sportart kann dies schon von sich behaupten?
Wir sind der Meinung, dass das Foil-Verbot nicht rechtmäßig ist und auf falschen Annahmen beruht. Die Begründung, durch Foils würden höhere Geschwindigkeiten erreicht als beim normalen Windsurfen oder Kiten, ist sachlich falsch.
Was bisher geschah
Die sächsischen Wassersportler haben sehr viel unternommen, um zu einer diplomatischen Lösung des Problems um den umstrittenen Erlass zum Foilverbot zu kommen. Das SMWA sowie die Landesdirektion Sachsen wurde mehrmals direkt angeschrieben und es wurden auch verschiedene Lösungen vorgeschlagen. In verschiedenen Zeitungen sowie Fachzeitschriften wurde berichtet, es gab einen MDR-Beitrag sowie etliche Youtube-Videos zu dem Thema.
Besonders hervorzuheben ist auch die Online-Petition „Aufhebung des Foil-Verbots in Sachsen“ mit über 6.200 Unterzeichnern:
Online-Petition: Aufhebung des Foil-Verbots in Sachsen
Die Suche nach Dialog und einer diplomatischen Lösung von Seiten der Wassersportler trifft dabei allerdings auf eine ignorante und streckenweise sogar unverschämte Haltung der Behörden. Wir sind selber davon überrascht, dass eine Diskussion auf sachlicher Ebene kaum möglich zu sein scheint. Stattdessen gibt es mittlerweile sogar schon die ersten amtlichen offiziellen Abmahnungen inkl. Bußgeldstrafen gegen Wingfoiler.
Am 12. Juli lud das SMWA zwar zu einem „runden Tisch“ ein, der als eine Art „Beteiligungsgespräch“ angelegt war und zu dem diverse betroffene Personen und/oder Institutionen eingeladen wurden. Anwesend waren u.a. Vertreter des SMWA, der Landesdirektion Sachsen (LDS), des Verbands Deutscher Wassersportschulen (VDWS), des Sächsischen Segelverbands (SSV), der German Standup Paddle Association (GSUPA), der Wasserschutzpolizei sowie anderer Ministerien. Leider führte dies jedoch zu keinem nennenswertem Ergebnis. Anstatt sich den Argumenten der Verbände gegen ein Verbot anzunehmen oder sich zumindest auf Kompromisslösungen einzulassen, zog man das Fazit, dass zukünftig eine bessere rechtliche Grundlage für die Abmahnung von Foil-Nutzern geschaffen werden müsse. Seitdem steht also sogar die Gefahr im Raum, dass das Foilverbot ins Schifffahrsgesetz aufgenommen wird und damit noch weiter zementiert wird.
Nichtigkeits-Feststellungsklage
Es war nie unser Ziel gewesen, den Rechtsweg einzuschlagen, um gegen das Foilverbot vorzugehen, gleichwohl haben wir uns schon mal rechtlich dazu etwas schlau gemacht. Wir hatten eigentlich immer gehofft, im Dialog auf einer sachlichen Ebene zu einer Lösung zu finden. Diese Hoffnung haben wir auch immer noch nicht ganz aufgegeben, möchten uns der Realität aber auch nicht verschließen. Mit dem Verbieten des Foilens ist man beim SMWA sehr schnell gewesen, mit der Suche nach Lösungen scheint man es aber nicht besonders eilig zu haben. Zwar wird vom SMWA beteuert, dass man prinzipiell das Foilen ermöglichen möchte, dieser Absichtserklärung scheinen aber erst mal keine Taten zu folgen.
Daher erscheint uns aus aktueller Sicht der Klageweg der vielversprechendste Weg zu sein, um gegen das Foilverbot vorzugehen. Daher werden wir in Kürze in Zusammenarbeit mit dem kölner Rechtsanwalt Dr. Cedric Meyer (promovierter Verwaltungsrechtler mit Affinität zum Wassersport) eine Nichtigkeits-Feststellungsklage gegen das Foil-Verbot einreichen.
Wir, das sind SKVL-Mitglied Prof. Dr. Alexander Carôt (Kitesurf-Foiler und Wingfoiler), Philipp Kümpel (Wingfoiler der ersten Stunde und Socialmedia Aktivist), Dr. Christian Martin (Windsurf-Foiler und Urgestein der mitteldeutschen Windsurfszene), Klaus Tiefenbacher (Wingfoiler und Inhaber des Surfshop24) sowie Matthias Rüde (Vater von Foil-Nachwuchstalent Jonas Rüde (13 Jahre)). Außerdem wird der Prozess freundlicherweise von Johannes Becher aus der Wingfoil-Szene Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Damit bilden wir die unterschiedlichen Interessenslagen für den Grundstein der Klage ab, die wir im Namen alle Foiler führen. Die Klage wurde von Oktober bis Dezember 2022 ausgearbeitet und am 23.12.2022 dem Verwaltungsgericht in Dresden vorgelegt.
Ziel der Klage ist es, das Foilverbot als Ganzes zu kippen, ganz gleich, ob das Foil zum Windfoilen, Wingfoilen, Kite-Foilen, SUP-Foilen oder unter einem Segelboot verwendet wird.
Kosten
Wir gehen davon aus, dass die Klage beim Landesverwaltungsgericht in Dresden je nach Ausgang des Verfahrens Kosten von bis zu 15.000 Euro verursachen wird. Darin enthalten sind Anwaltskosten, Gerichtskosten und sonstige Auslagen.
Sollten wir in dem Verfahren unser Ziel nicht erreichen, könnten sich weitere Verfahren bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht anschließen. Dann wäre mit weiteren Kosten zu rechnen, über die wir dann aber separat über diese Internetseite informieren werden. Wir konzentrieren uns jetzt erst mal auf die Klage beim Landesverwaltungsgericht.
Spende zur Unterstützung
Um die Klage (und evtl. daran anschließende Klagen) finanzieren zu können und unser Ziel, das Foil-Verbot zu kippen, erreichen zu können, haben wir diese Spendenaktion ins Leben gerufen. Der Surf & Kite Verein Leipzig e.V. (SKVL) hat dazu freundlicherweise ein Spendenkonto eingerichtet, um die zweckgebundenen Spenden zu sammeln. Der wohl einfachste Weg ist die Nutzung des folgenden Paypal Links.
Alternativ könnt Ihr das Konto des SKVL nutzen:
Empfänger: Surf und Kite Verein Leipzig e.V.
BIC: GENODEF1LVB
IBAN: DE73 8609 5604 0308 0345 93
Betreff: Spende für Klage gegen Foilverbot
Mit einer Spende kannst Du uns finanziell bei der Aktion unterstützen. Auch kleine Beträge von 5 oder 10 Euro helfen bereits.
Das eingesammelte Geld wird auf dem SKVL-Konto als zweckgebundene Spende gesammelt und von dort aus an die entsprechenden Empfänger überwiesen, wobei alle Transaktionen im Sinne der maximalen Transparenz genau dokumentiert und der Community gegenüber auf dieser Internetseite kommuniziert werden.
Unser Spendenziel sind zunächst 15.000 Euro. Auf dieser Internetseite werden wir über die bereits eingegangen Spenden in regelmäßigen Abständen zeitnah informieren. Sollten wir unser Ziel erreichen und nicht alle Spendengelder benötigen, so werden wir die überschüssigen Beträge unter der Leitung des SKVL im Sinne der Kinder- und Jugendförderung im Wassersport einsetzen. Alternativ bieten wir auf Wunsch hin die Möglichkeit, die eingezahlte Spende anteilig zurückzuerstatten.
Spendenquittungen
Wir sammeln zwar über den Verein, da der Verein aber nicht selber Kläger ist, kann der Verein leider keine Spendenquittungen ausstellen. Spenden bis 300 Euro gelten aber als Kleinbetragsspenden, da ist der Kontoauszug ausreichend, um die Spende von der Steuer abzusetzen, siehe z.B.
Weiteres Vorgehen
Auf dieser Internetseite werden wir über den Verlauf des Verfahrens in zeitnahen Abständen informieren.
Potenziell ist es auch möglich, sich dieser Klage anzuschließen. Dies hilft aber nur, wenn dadurch eine neue Art von Interesse begründet werden kann. Es bringt also keine Vorteile, einen weiteren Wingfoiler oder Windfoiler mit aufzunehmen, da dadurch kein neues kategorisches Interesse begründet wird. Dahingegen könnte es z.B. sinnvoll sein, eine Surfschule oder einen Hersteller von Foils mit aufzunehmen, da solche Interessen bislang von uns fünf Klägern nicht abgedeckt werden. Im Einzelfall muss dies von unserem Rechtsanwalt bewertet werden, wie dies im Sinne des gesamten Prozesses zu sehen ist.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen haben wir die folgende Email-Adresse eingerichtet:
klagefoilverbot@gmail.comWir versuchen, auf jede Email zeitnah zu reagieren, können dies aber nicht garantieren, da wir die Klage ehrenamtlich führen und nebenbei auch alle noch einen Beruf haben.
Mit der Hoffnung auf ein baldiges Ende des Foilverbots verbleiben wir mit den besten sportlichen Grüßen,
Alexander Carôt, Philipp Kümpel, Christian Martin, Klaus Tiefenbacher, Matthias Rüde