Klage gegen Foilverbot – Stand vom 19.05.2023
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Spendenaktion (71% = 10.650 € erreicht am 19.5.23)
Info zum Stand der Dinge:
Am 23. Dezember 2023 haben wir dank der großartigen Unterstützung durch zahlreiche Spenden unsere Klage beim Verwaltungsgericht in Chemnitz eingereicht. Die Einreichung hatte sich zuvor immer wieder verzögert, da doch noch viele Details geklärt werden mussten. Uns ging es aber mehr um Qualität als Geschwindigkeit bei der Klage, so dass wir die Verzögerungen in Kauf genommen haben. Unterstützt wurden wir bei der Klage von Dr. Cedric Meyer von den Loschelder Rechtsanwälten aus Köln, die Zusammenarbeit verläuft sehr gut. Am Ende stand die Klageschrift mit 16 Seiten + 25 Seiten Anhang.
Die Klage wird gegen die Landesdirektion Sachsen geführt, daher musste die Klage beim Verwaltungsgericht in Chemnitz (1. Instanz) eingereicht werden. Klagen müssen immer erst in der 1. Instanz eingereicht werden, erst wenn es dort nicht zur Einigung kommt, geht es in die 2. Instanz. Dies wäre in unserem Fall das Oberverwaltungsgericht in Dresden. Der Streitwert wurde auf 50.000 Euro festgelegt, damit ergaben sich Gerichtskosten in Höhe von 1.803 Euro, die vorab bezahlt werden mussten und die wir dann auch aus den Spendengeldern bezahlt haben. An Anwaltskosten sind bis heute (Stand 19.05.2023) 10.611,85 Euro Kosten entstanden. Diese ergaben sich aus Beratung, Prüfung der Rechtslage und der Erfolgsaussichten, Verfassung der Klageschrift mit diversen Anpassungen, Emails, Telefonaten und Einreichung der Klage. Die Klage wurde dann der Gegenseite zugestellt mit Bitte um Stellungnahme, damit hat die Landesdirektion sich dann sehr lange Zeit gelassen. Ende März kam dann plötzlich die Bekanntmachung, dass Foilen in einem Modellversuch bis Mitte Oktober 2023 erlaubt sein soll und die Gefahren genau evaluiert werden sollen.
Wir wollen die Klage nicht zurückziehen, denn streng genommen ist Foilen ab Mitte Oktober 2023 erst mal wieder verboten. Solange ein erneutes Verbot droht, wollen wir die Klage aufrechterhalten. Daher haben wir die Klage in einen Ruhezustand beim Gericht versetzt (so etwas ist möglich), wir können sie jederzeit wieder aktivieren, sollte es wieder zu einem Verbot kommen.
Aktuell entwickeln sich die Dinge ja ganz positiv. Sollte es in dieser Saison zu genauso wenig Unfällen wie in den letzten Jahren kommen, nämlich zu gar keinen, dann haben wir noch ein Argument mehr gegen das Foilverbot in der Hand. Im besten Fall wird das Foilverbot komplett aufgehoben, dann haben wir unser Ziel erreicht.
Wir möchten uns an dieser Stelle auch noch mal ganz herzlich bei den Verbänden und den Politikern bedanken, die durch ihren Einsatz entscheidend dazu beigetragen haben, dass im Moment legal gefoilt werden darf. Wir denken aber auch, dass wir durch unsere Klage gut dazu beigetragen haben, eine gewisse Gesprächsbereitschaft auf der Gegenseite zu erzeugen oder dass zumindest die ganze Sache erheblich beschleunigt wurde.
An Kosten sind bislang insgesamt 12.414,85 € Euro entstanden, diese setzen sich zusammen aus den 1.803 Euro Gerichtskosten und den 10.611,85 Euro Anwaltskosten. An Spendengeldern kamen insgesamt 10.650 Euro zusammen (Stand 19.05.2023). Damit haben wir unser Budget eigentlich schon um 1.764,85 Euro überschritten, bzw. müssen privat dafür einstehen. Wir freuen uns also nach wie vor über Spenden, um auch die Klage so lange aufrechterhalten zu können, bis unser Ziel, die komplette genehmigungsfreie Ausübung des Foilsports, erreicht ist.
Mit sportlichen Grüßen
Alexander Carôt, Philipp Kümpel, Christian Martin, Klaus Tiefenbacher, Matthias Rüde