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Spen­den­ak­ti­on

Kla­ge gegen Foil­ver­bot – Stand vom 19.05.2023

Spen­den­sei­te hier erreich­bar:

Spen­den­ak­ti­on (71% = 10.650 € erreicht am 19.5.23)

Info zum Stand der Din­ge:

Am 23. Dezem­ber 2023 haben wir dank der groß­ar­ti­gen Unterstützung durch zahl­rei­che Spen­den unse­re Kla­ge beim Ver­wal­tungs­ge­richt in Chem­nitz ein­ge­reicht. Die Ein­rei­chung hat­te sich zuvor immer wie­der ver­zö­gert, da doch noch vie­le Details geklärt wer­den muss­ten. Uns ging es aber mehr um Qua­li­tät als Geschwin­dig­keit bei der Kla­ge, so dass wir die Ver­zö­ge­run­gen in Kauf genom­men haben. Unterstützt wur­den wir bei der Kla­ge von Dr. Ced­ric Mey­er von den Losch­el­der Rechts­an­wäl­ten aus Köln, die Zusam­men­ar­beit ver­läuft sehr gut. Am Ende stand die Kla­ge­schrift mit 16 Sei­ten + 25 Sei­ten Anhang.
Die Kla­ge wird gegen die Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen geführt, daher muss­te die Kla­ge beim Ver­wal­tungs­ge­richt in Chem­nitz (1. Instanz) ein­ge­reicht wer­den. Kla­gen müssen immer erst in der 1. Instanz ein­ge­reicht wer­den, erst wenn es dort nicht zur Eini­gung kommt, geht es in die 2. Instanz. Dies wäre in unse­rem Fall das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Dres­den. Der Streit­wert wur­de auf 50.000 Euro fest­ge­legt, damit erga­ben sich Gerichts­kos­ten in Höhe von 1.803 Euro, die vor­ab bezahlt wer­den muss­ten und die wir dann auch aus den Spen­den­gel­dern bezahlt haben. An Anwalts­kos­ten sind bis heu­te (Stand 19.05.2023) 10.611,85 Euro Kos­ten ent­stan­den. Die­se erga­ben sich aus Bera­tung, Prüfung der Rechts­la­ge und der Erfolgs­aus­sich­ten, Ver­fas­sung der Kla­ge­schrift mit diver­sen Anpas­sun­gen, Emails, Tele­fo­na­ten und Ein­rei­chung der Kla­ge. Die Kla­ge wur­de dann der Gegen­sei­te zuge­stellt mit Bit­te um Stel­lung­nah­me, damit hat die Lan­des­di­rek­ti­on sich dann sehr lan­ge Zeit gelas­sen. Ende März kam dann plötz­lich die Bekannt­ma­chung, dass Foi­len in einem Modell­ver­such bis Mit­te Okto­ber 2023 erlaubt sein soll und die Gefah­ren genau eva­lu­iert wer­den sol­len.
Wir wol­len die Kla­ge nicht zurückziehen, denn streng genom­men ist Foi­len ab Mit­te Okto­ber 2023 erst mal wie­der ver­bo­ten. Solan­ge ein erneu­tes Ver­bot droht, wol­len wir die Kla­ge auf­recht­erhal­ten. Daher haben wir die Kla­ge in einen Ruhe­zu­stand beim Gericht ver­setzt (so etwas ist mög­lich), wir kön­nen sie jeder­zeit wie­der akti­vie­ren, soll­te es wie­der zu einem Ver­bot kom­men.
Aktu­ell ent­wi­ckeln sich die Din­ge ja ganz posi­tiv. Soll­te es in die­ser Sai­son zu genau­so wenig Unfäl­len wie in den letz­ten Jah­ren kom­men, näm­lich zu gar kei­nen, dann haben wir noch ein Argu­ment mehr gegen das Foil­ver­bot in der Hand. Im bes­ten Fall wird das Foil­ver­bot kom­plett auf­ge­ho­ben, dann haben wir unser Ziel erreicht.
Wir möch­ten uns an die­ser Stel­le auch noch mal ganz herz­lich bei den Ver­bän­den und den Poli­ti­kern bedan­ken, die durch ihren Ein­satz ent­schei­dend dazu bei­getra­gen haben, dass im Moment legal gefoilt wer­den darf. Wir den­ken aber auch, dass wir durch unse­re Kla­ge gut dazu bei­getra­gen haben, eine gewis­se Gesprächs­be­reit­schaft auf der Gegen­sei­te zu erzeu­gen oder dass zumin­dest die gan­ze Sache erheb­lich beschleu­nigt wur­de.
An Kos­ten sind bis­lang ins­ge­samt 12.414,85 € Euro ent­stan­den, die­se set­zen sich zusam­men aus den 1.803 Euro Gerichts­kos­ten und den 10.611,85 Euro Anwalts­kos­ten. An Spen­den­gel­dern kamen ins­ge­samt 10.650 Euro zusam­men (Stand 19.05.2023). Damit haben wir unser Bud­get eigent­lich schon um 1.764,85 Euro überschritten, bzw. müssen pri­vat dafür ein­ste­hen. Wir freu­en uns also nach wie vor über Spen­den, um auch die Kla­ge so lan­ge auf­recht­erhal­ten zu kön­nen, bis unser Ziel, die kom­plet­te geneh­mi­gungs­freie Ausübung des Foil­sports, erreicht ist.

Mit sport­li­chen Grüßen

Alex­an­der Carôt, Phil­ipp Kümpel, Chris­ti­an Mar­tin, Klaus Tie­fen­ba­cher, Mat­thi­as Rüde